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   KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 08.12.2008 - KGH.EKD I-0124/P50-08   

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https://dejure.org/2008,96124
KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 08.12.2008 - KGH.EKD I-0124/P50-08 (https://dejure.org/2008,96124)
KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 08.12.2008 - KGH.EKD I-0124/P50-08 (https://dejure.org/2008,96124)
KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - KGH.EKD I-0124/P50-08 (https://dejure.org/2008,96124)
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    Eingruppierung nach KTD: Sozialpädagogin in der Tätigkeit einer Heilerzieherin

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

    Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 08.12.2008 - KGH.EKD I-0124/P50
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z.B. BAG vom 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - BAGE 117, 202, 210 m.w.N).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 318/94

    Arbeitserzieher im Berufserziehungsdienst

    Auszug aus KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 08.12.2008 - KGH.EKD I-0124/P50
    Das Bundesarbeitsgericht hat - allerdings zu den AVR Caritasverband - entschieden, dass, arbeitet ein Arbeitnehmer auf dem Grenzbereich zwischen sozialarbeiterischer und erzieherischer Tätigkeit, sich die Vergütungsgruppe nach der Tätigkeit richtet, die der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt (26. Juli 1995 - 4 AZR 318/94 - AP Nr. 8 zu § 12 AVR Caritasverband = ZTR 1996, 25), wobei indes entscheidend ist, dass das BAG davon ausgeht, dass die Berufsbilder des Erziehers und des Sozialarbeiters/Sozialpädagogen weitreichende Gemeinsamkeiten aufweisen und sich in breiten Tätigkeitsfeldern überschneiden (Randziffer 44), was das BAG im Einzelnen ausführt (Randziffer 44).
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